Information zum Gebührenbremse Gesetz - Verwendung in der Gemeinde Waldzell

wappen

Information zum Gebührenbremse-Gesetz – Verwendung in der Gemeinde Waldzell

 

Der Bund hat den Ländern im Jahr 2023 einmalig einen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen gewährt.

Die Gemeinde Waldzell hat davon einen Betrag in Höhe von € 38.198,00 erhalten! Diese Mittel sind von der Gemeinde in Form der Gewährung eines privatrechtlichen Zuschusses zu verwenden!

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldzell hat dabei beschlossen, diese Mittel im Bereich der Abfallgebühren zu verwenden! Als Grundlage gilt hier die Abfall-Grundgebühr. Das heißt konkret, jeder Gebührenpflichtige der Abfall-Grundgebühr bezahlt, bekommt mit der Vorschreibung im 3. Quartal (Fälligkeit 15.08) eine entsprechende Gutschrift!

Die Gutschrift beträgt:

für Abfalltonne (60, 90, 120 L)                   € 40,76
 für Container (770 L)                                     € 366,84
 für Container (1100 L)                                   € 489,12

 

Für nähere Infos steht Ihnen das Team der Gemeinde Waldzell zur Verfügung!

22.07.2024 13:44

letzte Änderung am 05.09.2024 07:22:24